Information zu Hochwasserhilfe des Saarlandes

Soforthilfe für Betroffene

Die saarländische Landesregierung, der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag haben sich auf eine unbürokratische Soforthilfe für die Hochwasseropfer geeinigt. Die gemeinsam finanzierte Hochwasserhilfe wird direkt an die betroffenen Personen ausgezahlt, nachdem die Kommune bestätigt hat, dass der antragstellende Haushalt tatsächlich betroffen ist. Die Geschädigten müssen die Schadenshöhe angeben.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier. Bitte reichen Sie den Antrag per E-Mail unter bauamt(at)nonnweiler.de oder postalisch bei der Gemeinde Nonnweiler, Bauamt, Trierer Straße 5, 66620 Nonnweiler ein.

Bei Fragen zur Soforthilfe und zu weiteren finanziellen Unterstützungen helfen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamtes Jörg Martin (06873/660-26) oder Alexander Kuhn (06873/660-40) gerne weiter.