Ausweise und Führerscheine
Informationen zum neuen Personalausweis:
Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Bundespersonalausweis im Scheckkarten-Format und mit Online-Ausweisfunktion.
Benötigte Unterlagen:
- ein aktuelles (nicht älter als 1 Jahr) biometrisches Lichtbild entsprechend der neuen Fotomustertafel für biometrische Bilder
- Letzter Personalausweis oder Reisepass bzw. bisheriger Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden
- Wenn der alte Ausweis nicht von der Gemeinde Nonnweiler ausgestellt wurde, zusätzlich eine Geburtsurkunde
- Bei Personen unter 16 Jahren muss eine Zustimmungserklärung vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden sowie Vorlage des Ausweises des gesetzlichen Vertreters bzw. ein Sorgerechtsbeschluss bei alleinigem Sorgerecht
Gebühr und Gültigkeit:
bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig) Gebühr: 22,80 €
ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) Gebühr: 37,00 €
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Die Abholung des Ausweises durch Dritte kann nur mit spezieller Vollmacht erfolgen. Erwähnen Sie den Wunsch bitte bereits bei der Beantragung.
Online-Ausweisfunktion:
Um sich mit dem neuen Personalausweis im Internet ausweisen zu können, muss die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet sein. Sie kann erst ab 16 Jahren verwendet werden.
Für den Einsatz am heimischen PC benötigen Sie ein Kartenlesegerät, das im Handel erhältlich ist. Die benötigte Software "Ausweis-APP" können Sie im Internet auf den Seiten
www.personalausweisportal.de/ausweisapp oder www.ausweisapp.bund.de kostenlos herunterlagen.
Diese übernimmt die Kommunikation zwischen dem Kartenlesegerät und dem Online-Dienst.
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen. Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Monate.
Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.
Benötigte Unterlagen:
- alter Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, (bei Verlust: Verlustanzeige oder Diebstahlsanzeige)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild nicht älter als 1 Jahr
- Geburtsurkunde (falls der alte Personalausweis nicht von der Gemeinde Nonnweiler ausgestellt wurde)
- bei unter 16 Jährigen: Unterschrift und Ausweis des/der Erziehungsberechtigten und ggf. formlose Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Erziehungsberechtigten
- Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten
Gebühr: 10,00 € bei Antragstellung zu entrichten
Deutsche, die eine Auslandsreise außerhalb des Geltungsbereichs des Personalausweises antreten sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Gemäß § 1 Abs. 3 des Passgesetzes darf niemand mehrere gültige Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
Reisepässe werden ab dem 24. Lebensjahr für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt (Gebühr 70,00 €).
Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre (Gebühr 37,50 €).
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis (soweit bisher kein Reisepass vorhanden)
- alter Reisepass
- Kinderreisepass (soweit bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde (wenn bisher kein Pass- oder Ausweisdokument vorhanden, bzw. das alte Dokument nicht von der Gemeinde Nonnweiler ausgestellt war)
- bei Minderjährigen - die persönliche Vorsprache des Kindes ist erforderlich - Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten und ggf. formlose Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils; Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten
- Bei Kindern ist ab dem 6. Lebensjahr der Fingerabdruck erforderlich
Reisepass im Expressverfahren
Für die Herstellung und Lieferung eines Reisepasses sollten mindestens 4 Wochen eingeplant werden. Sollte dies zeitlich nicht genügen und man benötigt früher einen Reisepass, kann dieser im Expressverfahren bestellt werden. Der Reisepass wird dann i. d. R. innerhalb von 3 Werktagen geliefert (sofern die Beantragung bis um 11:00 Uhr morgens erfolgt).
Die Kosten für die Expresslieferung betragen zusätzlich 32,00 € zum normalen Preis des Reisepassen.
Für Vielreisende besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines 48-seitigen Reisepasses
(Gebühr 81,00 €)
Außerdem gibt es die Möglichkeit für Geschäftsreisende einen Zweitpass zu beantragen. Dieser hat eine Gültigkeit von 6 Jahren. Ein besonderer Nachweis, dass dieser benötigt wird ist bei der ausstellenden Passbehörde glaubhaft zu machen. Es wird eine Bescheinigung des Arbeitsgebers benötigt.
Aktuelle Auskünfte zu Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt oder die jeweiligen Landesvertretungen im Inland eingeholt werden.
Jugendfischereischeine
werden ausgestellt für Kinder bis 16 Jahre. Die Gültigkeit beträgt 1 Kalenderjahr. Dieser berechtigt zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers. Bei Neuausstellung wird 1 Lichtbild benötigt. Die Gebühr beträgt 5,10 €.
Ein gültiges Ausweisdokument ist mitzubringen.
Jahresfischereischeine
werden ausgestellt für Personen ab 14 Jahren, die im Besitz einer Sportfischereiprüfung sind. Die Gültigkeit beträgt 1 Kalenderjahr. Bei Neuausstellung wird ein Lichtbild benötigt. Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Ein gültiges Ausweisdokument ist mitzubringen.
Fünfjahresfischereischeine
Hier gelten die gleichen Bedingungen wie für den Jahresfischereischein. Die Gültigkeit beträgt 5
Kalenderjahre, die Verwaltungsgebühr 56,00 €.
Ein gültiges Ausweisdokument ist mitzubringen.
Bei Antragstellung auf Neuausstellung eines Fischereischeines bitte persönlich Vorsprechen zwecks Unterschrift!
Alle Fischereischeine können hier auch nach Vorlage verlängert werden. Die Gebühr ist die gleiche wie bei Neuausstellung.
Ersatz-Fischereischein
Sollte ein gültiger Fischereischein verloren gegangen sein, können Sie jederzeit unter Vorlage der Sportfischereiprüfung einen Ersatz erhalten. Die Verwaltungsgebühr beträgt 2,55 €.
Sollten Sie auch nicht mehr im Besitz der Sportfischereiprüfung sein, fordern Sie diese bitte zuerst beim zuständigen Fischereiverband an.
Die Führerscheinstelle der Gemeinde Nonnweiler ist für die Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umschreibung ausländischer Führerscheine und den Umtausch von alt auf neu zuständig. Auch im Falle eines Verlustes oder Diebstahls ist die Gemeinde für die Ausstellung eines neuen Führerscheins zuständig. Bei Entzug des Führerscheins ist die Führerscheinstelle des Landkreises St. Wendel zuständig. Führerscheine müssen persönlich auf der Führerscheinstelle der Gemeinde beantragt werden.
Ersterteilung Führerschein
- Gültiger Ausweis
- Aktuelles Biometrisches Passbild
- Name der Fahrschule
- Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Schulung über mindestens 9 Stunden
- Sehtest (nicht älter als ein Jahr)
Gebühr: 44,70 €
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Gültiger Ausweis
- Aktuelles Biometrisches Passbild
- Name der Fahrschule
- Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Schulung über mindestens 9 Stunden
- Sehtest (nicht älter als ein Jahr)
- Mindestens ein Erziehungsberechtigter bei Antragsstellung und gegebenenfalls
- Führerschein und Ausweisdaten der Begleitperson(en); wenn nicht von der Gemeinde Nonnweiler ausgestellt
Gebühr: 44,70 € + 8,00 € je Begleitperson; Bei Abholung der BF17-Bescheinigung noch 9,00 €
Die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- Muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist
- darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 im Fahreignungsregister mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein
Erweiterung des Führerscheins
- Gültiger Ausweis
- Aktueller Führerschein (Karteikartenabschrift falls nicht von der Gemeinde Nonnweiler ausgestellt)
- Aktuelles Biometrisches Passbild
- Name der Fahrschule
- Aktueller Sehtest (wenn von vorheriger Klasse nicht mehr gültig. Gültigkeit 2 Jahre)
- Gegebenenfalls aktuelle Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Schulung
Gebühr: 43,90 €
Erweiterung des Führerscheins auf Klasse C oder D
- Gültiger Ausweis
- Aktueller Führerschein
- Aktuelles Biometrisches Passbild
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Gutachten
- Gegebenenfalls aktuelle Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Schulung
- Berufsfahrerqualifikation bei Güterkraftverkehr
- Zusätzlich bei Klasse D – Leistungstest (Arbeitsmedizinisches Gutachten)
Gebühr: 42,60 € + 28,60 € für die Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation
Verlängerung des Führerscheins der Klasse C oder D
- Gültiger Ausweis
- Aktueller Führerschein
- Aktuelles Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Gutachten
- Klasse C: bei gewerblicher Nutzung: Nachweis von Weiterbildungsmodulen
- Klasse D: Leistungstest
- Bei Verlängerung Klasse D muss noch zusätzlich ein Führungszeugnis beantragt werden
- Wenn keine Weiterbildungsmodule vorgelegt werden können, wird ein Fahrpraxisnachweis verlangt oder es ist eine Bescheinigung der Fahrschule erforderlich
Gebühr: 43,90 € + 28,60 € für die Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation, eventuell noch 13,00 € für Führungszeugnis
Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis
- Gültiger Ausweis
- Ausländische gültige Fahrerlaubnis (gegebenenfalls Übersetzung)
- Die Umschreibefrist für ausländische Führerscheine darf nicht überschritten sein (Einreise in die BRD nicht länger als 3 Jahre); (Sonst nur Ersterteilung möglich)
- Aktuelles Biometrisches Passbild
Gebühr: 36,30 €
Führerschein Fahrgastbeförderung
- Gültiger Ausweis
- 1 biometrisches Passbild
- EU-Scheckkartenführerschein (falls dieser noch nicht vorhanden ist, muss dieser zuerst beantragt werden Kosten: 24 Euro)
- Ärztliche Untersuchung
- Augenärztliche Untersuchung
- Führungszeugnis
Gebühr: 43,90 € und 13,00 € für das Führungszeugnis
Umstellung eines Führerscheins alten Rechts auf den Kartenführerschein
- Gültiger Ausweis
- 1 biometrisches Passbild
- Alter Führerschein (wenn nicht von der Gemeinde Nonnweiler ausgestellt eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde)
Gebühr: 25,30 €
Verlust/Diebstahl des Führerscheins
- Gültiger Ausweis
- 1 biometrisches Passbild
- Bei Diebstahl; Diebstahlsanzeige von der Polizei
- Verlustanzeige wird von der Führerscheinstelle erfasst
- Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde wenn dies nicht die Gemeinde Nonnweiler war
Gebühr: 31,30 €; Bei Verlust des Führerscheins, muss bei Abholung eine Eidesstattliche Versicherung abgelegt werden; diese kostet 30,70 €
Internationaler Führerschein
- Gültiger Ausweis
- 1 biometrisches Passbild
- EU-Scheckkartenführerschein muss vorhanden sein (ist dies nicht der Fall, muss dieser zuerst bei der Gemeinde beantragt werden und erst dann kann der internationale Führerschein ausgestellt werden)
- Der internationale Führerschein wird direkt von der Gemeinde ausgestellt
Gebühr: 16,00 €; Scheckkartenführerschein 25,30 €
Fahrerkarte
- EU-Scheckkartenführerschein
- 1 biometrisches Passbild
- Alte Karte falls vorhanden
Gebühr: 40,00 €
Kontakt
Lara Frisch
Sandrine Bott